AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2020

Präambel

Der Immopreneur Club ist die Vereinigung professioneller Immobilien-Investoren in exklusiver und gleichzeitig entspannter Atmosphäre. Loyalität, Vertrauen und Freundschaft sind Werte, die in unserem Club großgeschrieben werden. Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Mitglieder und verzichten daher, mit Ausnahme einiger Grundregeln, ganz bewusst auf überstrenge Club-Regularien.

Zugang zum Immopreneur Club erhalten ausschließlich aktive Investoren, die eigenverantwortlich in Immobilien investieren und über entsprechende Erfahrung verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Mitglied Immobilienbestände aufbaut, aktiver Immobilienhändler ist oder Projektentwickler bzw. Bauträger ist. Der Club lebt – ganz bewusst – vom Facettenreichtum der Immobilienwirtschaft im gesamten DACH-Raum.

§1 Aufnahmeantrag
Mit der Annahme des Aufnahmeantrags kommt ein Mitgliedschaftsvertrag zwischen dem Antragsteller und dem Immopreneur Club, betrieben durch die Knedel Media GmbH, nachfolgend auch „Immopreneur Club“ genannt, zustande.

§2 Mitgliedschaft
Zur Aufnahme als Mitglied ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, auch in digitaler Form, an die Geschäftsführung des Immopreneur Clubs zu richten. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die vorliegenden Richtlinien an.

Über die Aufnahme entscheidet die Geschäftsführung des Clubs innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung. Der Bewerbungsprozess und die Entscheidungsfindung werden vom Clubbeirat begleitet und unterstützt.

Die Entscheidung über die Bewerbung ist dem Antragsteller mitzuteilen, sie bedarf keiner Begründung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht grundsätzlich nicht.

Die Mitgliedschaft beginnt immer zum ersten Tag eines Monats.

Der tatsächliche Eintrittstermin wird im Mitgliedsantrag vereinbart.

Jede Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Leistungen können nur von dem entsprechenden Mitglied bezogen werden.

§3 Mitgliedschaftsgebühren und Entgelte
Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung der Aufnahmegebühr. Weiter ist am Anfang eines jeden Jahres ein jährlicher Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft während des Kalenderjahres zu leisten. Sofern die Aufnahme unterjährig erfolgt ist der erste Jahresbeitrag zeitlich quotal zu berechnen. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des jährlichen Mitgliedsbeitrages ergeben sich aus den bei Vertragsschluss geltenden Beitragssätzen.

Der Immopreneur Club kann den jährlichen Mitgliedsbeitrag mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres ändern. Eine entsprechende Änderung wird zum neuen Kalenderjahr wirksam. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft im Club zum Stichtag der Gebührenerhöhung kündigen. Eine entsprechende Kündigung ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Erhöhung auszusprechen.

Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag werden bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht erstattet.

Für die Teilnahme an den Club-Veranstaltungen werden Tagungspauschalen, die sich an den Hotelkosten orientieren, erhoben. Neben der aktiven Clubmitgliedschaft ist die erfolgte Zahlung der Tagungspauschale Voraussetzung für die Teilnahme an den Clubveranstaltungen.

§4 Mitgliedskarte
Jedes Mitglied erhält nach Zahlung der Aufnahmegebühr eine Mitgliedskarte, die als Nachweis der Mitgliedschaft dient.

§5 Clubordnung und AGB
Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Einhaltung der Clubordnung, die jeder Beitrittsinteressent vor seinem Beitritt erhält. Diese Clubordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch den Immopreneur Club aus sachlichem Grund geändert werden. Eine entsprechende Änderung wird auf der Homepage des Clubs veröffentlicht und wird zu Beginn des nächsten Kalendermonats wirksam. Eine entsprechende Änderung gilt als genehmigt, wenn die Leistungen des Immopreneur Clubs weiterhin in Anspruch genommen werden.

§6 Laufzeit und Kündigung der Mitgliedschaft
Der Mitgliedschaftsvertrag kann durch beide Parteien jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden, andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag werden bei Kündigungen nicht erstattet.

Die Mitgliedschaft ist frühestens mit Wirkung zum ersten vollständigen Mitgliedsjahr (Kalenderjahr) durch das Mitglied kündbar.

Eine Kündigung durch den Club kann zudem – ohne Angabe weiterer Gründe – erfolgen, wenn das Mitglied gegen die Clubordnung und Prinzipien des Clubs verstößt. Eine solche Kündigung ist kurzfristig mit Wirkung zum Monatsende möglich. In einem solchen Fall werden dem Mitglied die laufenden Jahresgebühren anteilig erstattet. Die Aufnahmegebühr ist nicht erstattungsfähig.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft ist die Mitgliedskarte dem Club zurückzugeben.

§7 Haftung
Der Immoprneur Club haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Immopreneur Clubs, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

§8 Schriftform
Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

§9 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am IHK Business Club gespeichert, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und weitere rechtliche Hinweise finden Sie hier: https://www…..de/datenschutzerklaerung/

§10 Beschwerden
Jedes Clubmitglied kann sich – auch schon während des Bewerbungsprozesses – bei Unstimmigkeiten vertrauensvoll an den Clubbeirat wenden. Dieser wird versuchen diese Unstimmigkeiten zusammen mit dem Interessenten bzw. Mitglied so transparent wie möglich auszuräumen. Ein Rechtsanspruch hierauf kann jedoch nicht gewährt werden.

§11 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. H.